Klappenauspuff legal?

Die Frage die immer wieder auch im Zusammenhang auch mit meiner Harley immer wieder aufkommt: Ist ein Klappenauspuff legal? Nein, ist er nicht. Die Kesstechanlage an meinem Motorrad ist aber auch kein Klappenauspuff, jedenfalls nicht im Sinne des Gebrauchs.

Kesstech, Jekyll & Hyde Anlagen und wie sie alle heißen sind im ursprünglichen Sinne natürlich Anlagen, die mittels Klappe schließen und öffnen. Der entscheidende Punkt dabei ist aber, dass diese Anlagen nicht manuell, sondern elektronisch gesteuert werden.

Diese elektronischen Steuerungen passt sich dynamisch an die geltenden Emissionsgrenzen an. Sie haben eine sogenannte Smartbox, die beispielsweise CAN-BUS-Signale vom Motorrad-ECU ausliest und die Klappenposition so regelt, dass der Auspuff in allen Betriebszuständen stets legal bleibt.

Zu jeder Zeit gewährleisten die Systeme, auch bei aktivierten Soundmodi mit höherem Klang, dass die gesetzlich vorgegebenen Geräuschgrenzwerte nicht überschritten werden. So sind sie immer für den Straßenverkehr zugelassen und bestehen die TÜV- sowie ECE-Prüfungen. Ihre Legalität beruht also auf der Kombination aus EU-Zulassung, elektronischer Steuerung und Überwachung der Geräusch- und Emissionswerte, was eine legale Nutzung auch bei variablen Klangstufen ermöglicht.

Das Ganze ist dann auch immer ein Katz-und Maus Spiel: Sollte der Gesetzgeber andere Drehzahlwerte für die Messung des DB-Bereichs vorschreiben, reicht ein Update und die Anlage ist wieder legal.

Die Anlage lässt sich im Übrigen sehr wohl mechanisch über Knopfdruck schließen und ist damit noch leiser als der Originalauspuff. Eine wichtige Zusatzfunktion, wenn man bei der Heimkehr spät Abends leise zu Hause ankommen möchte, vor allem, um die Nachbarschaft nicht zu stören. 👍

Mehr dazu:
➡️ kesstech.de
➡️ jekilandhyde.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert